VG Würzburg: Türkei, in Deutschland geborenes knapp 20 Monate altes Mädchen, Sofortantrag, Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, vorgebrachte individuelle Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang, ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit, keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt, keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“, auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar, keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung, Ablehnung Prozesskostenhilfe mangels Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und mangels Nachweises der Bedürftigkeit
Beschluss vom 14.04.2025 – W 8 S 25.31294